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Stecklinge in Deutschland – legal oder verboten?

Die aktuelle Rechtslage einfach erklärt

Seit dem 1. April 2024 hat sich der Umgang mit Cannabis in Deutschland grundlegend verändert. Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) dürfen Erwachsene Cannabis in begrenztem Umfang besitzen, konsumieren und auch selbst anbauen.

Für viele war das der Startpunkt in ein neues Thema: Homegrow.
Doch während der Anbau aus Samen schnell als rechtssicher galt, blieb eine Frage lange ungeklärt:

Sind Cannabis-Stecklinge in Deutschland eigentlich legal?

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13.11.2025 (Az. 1 L 1371/25) bringt nun Klarheit – und fällt deutlich aus.


Kurzantwort: Stecklinge aktuell nicht frei legal

  • Cannabissamen sind in Deutschland legal und dürfen frei gekauft sowie angebaut werden.

  • Bewurzelte bzw. eingetopfte Stecklinge gelten rechtlich bereits als Cannabis.

  • Freier Verkauf oder Kauf solcher Stecklinge ist verboten.

  • Rechtssicher ist derzeit:

    • Anbau aus Samen

    • Bezug von Stecklingen nur über Anbauvereinigungen

Damit ist die Lage klarer als zuvor:
Stecklinge sind nicht gleich Samen – und genau darin liegt der entscheidende Unterschied.


Was das Konsumcannabisgesetz beim Anbau erlaubt

Das KCanG erlaubt volljährigen Personen:

  • Privaten Eigenanbau

  • Bis zu drei Pflanzen pro Person im Haushalt

  • Nur für den Eigenbedarf

  • Keine gewerbliche Nutzung

Für viele Menschen bedeutet das erstmals einen legalen Zugang zum eigenen Grow.

Doch das Gesetz regelt nicht nur den Anbau selbst, sondern auch welche Cannabis-Formen in Verkehr gebracht werden dürfen – und genau hier wird es bei Stecklingen kompliziert.


Samen vs. Stecklinge – der juristische Unterschied

Cannabissamen

  • Enthalten kein THC

  • Gelten nicht als Cannabis im rechtlichen Sinne

  • Dürfen frei verkauft, gekauft und angebaut werden
    Rechtssicherer Einstieg in den Homegrow

Cannabis-Stecklinge

  • Sind lebende Pflanzenteile

  • Haben oft Wurzeln oder stehen bereits im Substrat

  • Gelten rechtlich als Cannabispflanze
    Kein freier Markt erlaubt

Diese scheinbar kleine Unterscheidung hat große praktische Folgen.


Das Urteil des VG Köln: Warum Stecklinge als Cannabis gelten

Ein Händler aus Köln bot eingetopfte Cannabis-Jungpflanzen ohne Blüten an und argumentierte:

Ohne Blüten keine berauschende Wirkung → also kein „echtes“ Cannabis.

Das Gericht widersprach klar:

  • Entscheidend ist nicht THC oder Blüte.

  • Entscheidend ist:

    • lebende Pflanze

    • eingepflanzt

    • verwurzelt

Damit gilt ein bewurzelter Steckling rechtlich bereits als Cannabis
und sein Verkauf verstößt gegen das Umgangsverbot des KCanG.

Im konkreten Fall drohte ein Zwangsgeld von 5.000 € pro Verstoß.


Keine Grauzone laut Gericht

Besonders wichtig:
Das Gericht sieht keine rechtliche Grauzone.

Die Ausnahme für Vermehrungsmaterial gilt nur für:

  • Samen

  • unbewurzelte, nicht eingetopfte Stecklinge

Sobald ein Steckling:

  • Wurzeln bildet

  • im Substrat wächst

→ wird er zur Cannabispflanze im Sinne des Gesetzes.


Warum das Urteil für Verbraucher wichtig ist

Für Homegrower zählt vor allem eine Frage:

Wo bekomme ich meine Pflanzen legal her?

Die Antwort nach dem Urteil:

  • Kein freier Stecklings-Markt

  • Gewerblicher Verkauf verboten

  • Legale Bezugswege stark begrenzt

Das schafft zwar Einschränkungen – aber auch rechtliche Klarheit.


Der sichere Weg: Anbau aus Samen

Wer aktuell rechtssicher anbauen möchte, fährt mit Cannabissamen am besten.

Beliebte Optionen:

  • Autoflowering Samen

    • Blühen automatisch

    • Einfacher Ablauf

  • Feminisiert

    • Fast nur weibliche Pflanzen

    • Planbarer Ertrag

Beide Varianten sind:

  • legal erhältlich

  • problemlos nutzbar

  • ideal für Einsteiger


Blick in die Zukunft

Das Urteil aus Köln zeigt:

Stecklinge bleiben vorerst streng reguliert.

Ob sich das ändert, hängt ab von:

  • zukünftiger Rechtsprechung

  • möglichen Gesetzesanpassungen

Bis dahin gilt:

Samen = sicher
Bewurzelte Stecklinge = rechtlich riskant


Fazit

Die Frage nach der Legalität von Cannabis-Stecklingen in Deutschland ist durch das Urteil des VG Köln vorerst eindeutig beantwortet:

  • Bewurzelte Stecklinge gelten als Cannabis.

  • Freier Verkauf ist nicht erlaubt.

  • Rechtssicher bleibt der Anbau aus Samen.

Wer legal growen möchte, sollte sich aktuell klar an diese Linie halten.


FAQ – Häufige Fragen zu Cannabis-Stecklingen

Sind Cannabis-Stecklinge in Deutschland legal?

Bewurzelte bzw. eingetopfte Stecklinge gelten rechtlich als Cannabis und dürfen nicht frei verkauft oder gekauft werden.

Darf ich Stecklinge online kaufen?

Der freie Online-Verkauf eingetopfter Stecklinge ist nicht zulässig.

Warum sind Samen erlaubt, Stecklinge aber nicht?

Samen enthalten kein THC und gelten nicht als Cannabis.
Stecklinge sind lebende Pflanzenteile – und damit rechtlich Cannabis.

Gibt es legale Ausnahmen?

Ja, innerhalb von Cannabis-Anbauvereinigungen.
Außerhalb davon derzeit kein legaler Markt.

Was ist der sicherste Weg für Homegrow?

Anbau aus legal erworbenen Cannabissamen.

Sind unbewurzelte Stecklinge erlaubt?

Nur solange sie nicht verwurzelt und nicht eingetopft sind.
Danach gelten sie rechtlich als Cannabis.


Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt ausschließlich den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung nach bestem Wissen wieder. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Rechtliche Bewertungen können sich jederzeit durch neue Gesetze, Urteile oder behördliche Auslegungen ändern.