
Handel und Werbung von Cannabissamen in Deutschland – Das gilt seit der Legalisierung
Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland haben sich neue Möglichkeiten, aber auch klare Regeln für den Handel mit Cannabissamen ergeben. Das Cannabisgesetz (KCanG) definiert genau, was erlaubt ist – und wo Grenzen bestehen. Im Folgenden findest du die wichtigsten Aspekte verständlich zusammengefasst.
Cannabissamen für den privaten Anbau
Privatpersonen dürfen Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten importieren. Das bedeutet, dass eine Online-Bestellung bei Anbietern innerhalb der EU grundsätzlich zulässig ist, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Zusätzlich dürfen Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) unter bestimmten Bedingungen Vermehrungsmaterial abgeben:
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Bis zu sieben Samen oder
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Bis zu fünf Stecklinge pro Monat
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Bei einer Kombination aus Samen und Stecklingen maximal fünf Stück
Diese Abgabe ist auch an volljährige Nicht-Mitglieder möglich, sofern das Material aus dem gemeinschaftlichen Anbau stammt. Nicht-Mitglieder dürfen die Samen oder Stecklinge gegen Erstattung der Herstellungskosten beziehen.
Wichtige gesetzliche Bestimmungen (KCanG)
Das Cannabisgesetz unterscheidet klar zwischen Cannabis und Vermehrungsmaterial:
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Cannabis umfasst alle Pflanzenteile sowie das Harz der Cannabispflanze – ausgenommen Samen und Stecklinge.
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Vermehrungsmaterial bezeichnet ausschließlich Samen und Stecklinge.
Grundsätzlich ist der Besitz, Anbau und Handel mit Cannabis nach § 2 KCanG verboten – allerdings mit wichtigen Ausnahmen:
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Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 g Cannabis besitzen
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Bis zu 50 g dürfen zu Hause aufbewahrt werden
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Es dürfen bis zu drei Pflanzen privat angebaut werden
Auch Anbauvereinigungen dürfen Cannabis im gesetzlichen Rahmen anbauen und besitzen.
Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern sie nicht für illegale Zwecke bestimmt sind (§ 4 KCanG). Der Kauf ist demnach zulässig, wenn die Samen:
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Aus EU-Mitgliedstaaten stammen
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Für den privaten Eigenanbau oder gemeinschaftlichen Anbau verwendet werden
Spezifische Vorgaben für Anbauvereinigungen
Für Cannabis Social Clubs gelten zusätzliche Anforderungen:
Abgabemengen
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Maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat
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Bei Kombination maximal fünf Stück
Verpackungsvorgaben
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Neutrale Verpackung
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Angabe von THC- und CBD-Gehalt
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Haltbarkeitsdatum
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Gewicht
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Cannabissorte
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Hinweise zu Risiken des Konsums
Diese Vorschriften betreffen ausschließlich Anbauvereinigungen – nicht den freien kommerziellen Handel mit Samen.
Konsequenzen bei Verstößen
§ 34 KCanG regelt die Strafvorschriften. Strafbar sind unter anderem:
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Handel mit Cannabis entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 4
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Ein- oder Ausfuhr von Cannabis entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 5
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Abgabe oder Weitergabe von Cannabis entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 7
Hierbei ist wichtig: Die Regelungen beziehen sich auf Cannabis selbst – nicht automatisch auf Samen, sofern diese legal verwendet werden.
Werbung für Cannabis und Anbauvereinigungen
Ab Juli 2024 gilt ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen (§ 6 KCanG). Darunter fällt jede kommerzielle Kommunikation, die den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis fördert.
Kein ausdrückliches Werbeverbot für Samen
Cannabissamen zählen rechtlich nicht zu Cannabis im Sinne des Gesetzes. Ein explizites Werbeverbot für Vermehrungsmaterial wurde nicht vorgesehen.
Allerdings besteht ein Risiko: Werbung für Samen könnte als indirekte Werbung für Cannabis interpretiert werden – insbesondere dann, wenn sie den späteren Konsum oder Ertrag in den Vordergrund stellt.
Ein Blick in andere Branchen zeigt, wie sensibel Gerichte indirekte Werbung bewerten. So entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.10.2017, Az. I ZR 117/16 – „Pöschl Tabak“), dass die Darstellung von Personen mit Tabakprodukten auf einer Website als indirekte Werbung gewertet werden kann, weil sie die Attraktivität des Produkts steigert.
Fazit
Der legale Handel mit Cannabissamen eröffnet neue Möglichkeiten für Privatpersonen und Anbieter. Gleichzeitig erfordert er ein hohes Maß an Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein.
Besonders im Bereich Marketing und Werbung ist eine rechtlich saubere Strategie entscheidend, um nicht in den Bereich der indirekten Cannabiswerbung zu geraten. Wer sich im Markt bewegt, sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau kennen und regelmäßig prüfen, da sich Vorgaben weiterentwickeln können.

